Die neue EU-DSGVO bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), die ab Mai 2018 greift, erfordert die Analyse und Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), in denen personenbezogene Daten (pbD) verarbeitet werden. CONET wurde beauftragt, konzeptionell und technisch die Realisierung der gesetzlichen Regelungen der EU-DSGVO zu unterstützen.
Ausgangssituation
Mit einem Portfolio von Grundstücken mit einer Gesamtfläche von rund 490.000 Hektar und 38.000 Wohnungen sowie circa 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die BImA einer der größten Immobilieneigentümer Deutschlands. Die BImA gilt soweit sie am Wettbewerb teilnimmt (etwa in Verkauf, Vermietung) als nicht-öffentliche Stelle und unterliegt damit allen Anforderungen der EU-DSGVO. Dies macht die Identifikation und Bewertung aller datenschutzrelevanten Verarbeitungstätigkeiten der BImA notwendig. Zur Unterstützung beauftragte die BImA das IT-System- und Beratungshaus CONET. Als Zieltermin für die Umsetzung der EU-DSGVO wurde als rechtliche Frist der 25. Mai 2018 definiert. Nachfolgende Maßnahmen sind zur Realisierung der neuen Datenschutzanforderungen einzuleiten:
- Konzepterstellung und Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten (gem. § 30 EU-DSGVO)
- Konzepterstellung und technische Umsetzung des Lösch- und Sperrkonzepts für die IT-Systeme der BImA
- Konzeptfortschreibung und technische Umsetzung des Rollen- und Berechtigungskonzepts für die IT-Systeme der BImA
- Planung für die Umsetzung von technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) zum Schutz von pbD in Akten
- Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems, inklusive Integration in die Geschäftsprozesse, um den Datenschutz langfristig und nachvollziehbar innerhalb der BImA zu verankern
- Konzepterstellung zur Durchführung von Auftragsverarbeitungen gem. § 11 BDSG
- Konzepterstellung und technische Umsetzung der zeitgerechten Erfüllung von Informationspflichten gegenüber Betroffenen bezüglich ihrer genutzten pbD
- Herstellung der Auskunftsfähigkeit für pbD sowie Aufbau einer Auskunftsstruktur
- Aufbau eines funktionierenden Systems der Meldung von Datenschutzvorfällen
- Erstellung und Integration eines Datenschutzunterweisungssystem
Lösung
Die CONET-Experten unterstützen das Projektteam der BImA dabei, die geeigneten konzeptionellen und technischen Datenschutzlösungen zu finden und einzurichten. Kern der Lösungen ist dabei die Erweiterung des Geschäftsprozessmanagements um die Inhalte des Datenschutzes. Damit dies gelingen kann, müssen Prozesse analysiert, personenbezogene Daten identifiziert, Verarbeitungstätigkeiten definiert und technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) abgeleitet werden. Konkret entschieden sich CONET und der Kunde dabei für folgendes Vorgehen:
- Prozessanalyse und Identifikation der pbD
- Abgrenzung sowie Abbildung der Verarbeitungstätigkeiten auf Basis der identifizierten Prozesse
- anschließende Ableitung und Initiierung der TOM
- Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung sowie Risikobewertung. Hierbei sind je Verfahren die Notwendigkeit, die Verhältnismäßigkeit sowie die Risiken für die Rechte und Freiheiten des betroffenen Individuums zu bewerten.
- Definition der Prozessabläufe zur Einführung der Lösch- und Sperrkonzepte (inklusive Rollen- und Berechtigungskonzept für SAP-BALIMA und Schnittstellen)
- Erstellung des Konzepts zur technischen Umsetzung der Informationspflichten
- Integration der Dokumentation der Auftragsverarbeitung nach § 28f DSGVO und § 26 DSGVO mithilfe von ARIS
- Konzeption und Umsetzung von erforderlichen Einzeldokumentationspflichten nach § 7 und § 8 DSGVO und § 33f DSGVO
«Unser Ziel ist es, rechtzeitig auf die neuen EU-einheitlichen Datenschutzanforderungen zu reagieren. Mit CONET haben wir einen zuverlässigen IT- und Beratungspartner an unserer Seite.»
Peter Stolp-Göttges, BImA, Abteilungsleiter Organisation und Projektleiter TOM-Da
Nutzen
Letztlich führen alle Maßnahmen gemeinsam dazu, dass die vorhandenen Prozesse und Systeme so angepasst werden können, dass sie den neuen Anforderungen wie Dokumentation und Datensparsamkeit gerecht werden.
Die detaillierte Analyse aller Prozesse sowie die ausführliche Konzeptionsarbeit durch CONET stellen die ideale Grundlage zur Ableitung geeigneter technisch-organisatorischer Maßnahmen für die BImA dar.
Bei konsequenter Weiterverfolgung ist die BImA so gemeinsam mit CONET auf gutem Wege, fristgerecht bis Mai 2018 alle personenbezogenen Daten wie Mitarbeiter-, Mieter-, Käufer-, Verkäufer- und Interessentendaten gemäß der EU-DSGVO zu verarbeiten.
Auf einen Blick
Kunde:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Internetseite:
www.bundesimmobilien.de
Lösung:
Prozessorientierte Methodik zur Erfüllung der EU-DSGVO
Wichtigste Anforderungen:
- Umsetzung der neuen Datenschutzanforderungen gemäß EU-DSGVO ab Mai 2018
Wichtigste Nutzenaspekte:
- Rechtssicherheit
- zeitgemäßer, EU-einheitlicher Datenschutz
Technische Informationen in Kürze:
- ARIS zur Prozessdokumentation
- SAP
Link-Tipps
Über den Autor
Josephine Jaguste ist seit Mai 2016 Communication Managerin bei CONET.